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Startseite RESTPOSTEN.de > Impressum Werbebedingungen von RESTPOSTEN.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Beauftragung, Auslieferung und Publikation von Werbeleistungen.
§ 1 Allgemeines, Begriffsbestimmungen
- Die GKS Handelssysteme GmbH – im Folgenden: GKS – betreibt im Internet unter anderem unter der Domain „RESTPOSTEN.de“ einen virtuellen Marktplatz für den Business-to-Business Handel, im Folgenden: Plattform. Jeder Besucher der Plattform kann die Plattform einsehen, die Teilnahme am Handel ist nur Mitgliedern möglich.
- Besucher sind alle Internetnutzer, die Inhalte der Plattform abrufen. Mitglieder sind die Besucher, die mit GKS einen Vertrag über die Nutzung des Dienstes geschlossen haben. Werbende sind die Besucher, die mit GKS einen Vertrag über die Schaltung von Werbeleistungen geschlossen haben. Nutzer sind sowohl Besucher als auch Mitglieder.
- Werbende können nur Kaufleute im Sinne des HGB, Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sowie Großverbraucher wie etwa Vereine, Behörden oder Universitäten sein.
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle, auch zukünftige Geschäftsbeziehungen zwischen dem Werbenden und GKS. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Werbenden (auch z.B. Bezugsbedingungen, Einkaufsbedingungen) werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Geltung ist bei Vertragsschluss ausdrücklich schriftlich vereinbart. Jedem formularmäßigen Hinweis auf Geschäftsbedingungen des Werbenden wird ausdrücklich widersprochen.
- Die Übertragung von Rechten und Pflichten der Werbenden aus den Nutzungsverträgen bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung.
§ 2 Vertragsschluss
- Die Schaltung von Werbeleistungen auf der Plattform ist nur im Rahmen eines Werbevertrages möglich. Der Abschluss eines Vertrags über die Schaltung von Werbung auf der Plattform ist nur juristischen und geschäftsfähigen natürlichen Personen möglich.
- Mit der Buchung einer Werbungschaltung erklärt der Besucher verbindlich, einen Vertrag mit GKS über die Nutzung der Plattform schließen zu wollen. GKS nimmt das Angebot durch Übersendung einer Rechnung an. Diese Annahme ist aufschiebend bedingt durch vollständige Zahlung des jeweils in Rechnung gestellten Betrages, innerhalb der auf der Rechnung genannten Fälligkeitsfrist. Erfolgt der Eingang einer Zahlung nach Ablauf der Frist, ist GKS berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Werbeleistungen dennoch im vereinbarten Zeitraum zu schalten oder wird dem Werbenden einen alternativen Zeitraum anbieten, falls die Werbefläche bereits anderweitig vergeben sein sollte.
- Die Schaltung von Werbeleistungen auf der Plattform ist kostenpflichtig. Die Kosten richten sich nach der unter http://www.restposten.de/werbepreisliste.pdf abrufbaren Preisliste, die Bestandteil des Werbeschaltungsvertrages ist. Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die anfallenden Preise sind im Voraus fällig und können mittels der von GKS betriebenen Zahlungsverfahren erbracht werden. Für Zahlungen aus dem Ausland kann GKS zusätzlich einen Pauschalbetrag gemäß der Preisliste verlangen.
- Die Rechnungsstellung durch GKS erfolgt in elektronischer Form. Eine Übersendung findet per E-Mail statt. Der Werbende ist dazu verpflichtet, für die tatsächlichen und technischen Voraussetzungen eines ordnungsgemäßen Empfangs zu sorgen. GKS ist lediglich zur Aussendung der jeweiligen E-Mail verpflichtet. Wünscht der Werbende zusätzlich einen Versand auf dem Postweg, ist GKS berechtigt, hierfür einen Pauschalbetrag gemäß der Preisliste zu verlangen.
§ 3 Bereitstellung der Werbeflächen
- GKS stellt Werbeflächen sowohl auf der Plattform, als auch in anderen Medien, wie z.B. in Newslettern oder anderen E-Mails zur Verfügung.
- GKS übernimmt keine Gewähr für die Verfügbarkeit und Erreichbarkeit der Plattform.
- GKS übernimmt keine Gewähr für die Reichweite der Werbeflächen, also dafür, dass die Werbeflächen in einer bestimmten Anzahl angezeigt, ausgeliefert, korrekt empfangen, gelesen oder angeklickt werden.
- GKS ist berechtigt, den Funktionsumfang und die Art und Weise der Darstellung der Werbeflächen jederzeit ohne vorherige Mitteilung zu erweitern oder in angemessener Weise einzuschränken.
§ 4 Rechte und Pflichten der Werbenden
- GKS behält sich vor, dem Werbenden vor einer Schaltung bestimmter Werbeleistungen, Informationen zu den technischen und inhaltlichen Anforderungen der Werbeleistung auf der Plattform zuzusenden. Der Werbende verpflichtet sich, seine Werbung entsprechend dieser Anforderungen zu erstellen und vorzubereiten. Der Werbende verpflichtet sich zudem, Werbungen vorzubereiten, die von ihm alternativ eingesetzt werden können, falls die ursprüngliche Werbung nicht die vorausgesetzte Reichweite erreicht, das Produkt ausverkauft oder aus anderen Gründen nicht mehr verfügbar ist oder ein Austausch der Werbeleistung aus anderen Gründen erforderlich ist.
- Der Werbende verpflichtet sich, ausschließlich sachlich richtige und rechtlich zulässige Informationen in seiner Werbung bereit zu halten. Insbesondere ist der Werbende verpflichtet, nicht in wettbewerbswidriger Weise zu werben und ausschließlich vorrätige Waren und Dienstleistungen anzubieten. Daneben garantiert der Werbende, dass die Werbung/en keine anstößigen Inhalte enthalten.
- Der Werbende garantiert GKS, dass die in den Werbungen bereit gehaltenen Informationen nicht gegen Rechte Dritter verstoßen und der Werbende im Besitz aller erforderlichen Rechte, insbesondere der gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte ist. GKS ist berechtigt, hierüber einen geeigneten Nachweis zu verlangen, der innerhalb von 2 Werktagen bei GKS eingehend, zu übermitteln ist.
- Der Werbende garantiert GKS, das die in der Werbung von ihm bereitgehaltenen Informationen keinen schädigenden Quellcode und auch keine sonstigen schädigenden Programmieranweisungen enthalten. Der Werbende garantiert, dass die Inhalte nicht gegen §§ 202a), 202b), 202c), sowie §§ 303a), 303b StGB (Computerstraftaten) verstoßen.
- Der Werbende überträgt GKS ein örtlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den vom jeweiligen Werbenden auf der Plattform bereit gehaltenen Inhalten. Der Werbende garantiert, dass durch diese Inhalte keine Rechte Dritter verletzt werden.
- Die Hinterlegung von Informationen und Daten auf Computersystemen erfolgt auf Risiko des Werbenden. Die hinterlegten Informationen können verloren gehen oder aufgrund eines Angriffs in Hände Dritter gelangen. GKS sichert sein System und die hinterlegten Daten entsprechend dem aktuellen Stand der Technik. Der Werbende ist jedoch verpflichtet, von diesen Daten in regelmäßigen Abständen Sicherungen durchzuführen. GKS stellt ihm zu diesem Zweck im Dienst entsprechende Hilfsmittel zur Verfügung. Sollte es zu einem Datenverlust kommen, ohne dass GKS dies zu vertreten hat, haftet GKS nicht für den Datenverlust. Im Übrigen haftet GKS nur bis zur Höhe des Aufwandes, um die vom Werbenden ordnungsgemäß gesicherten Daten mit vertretbarem Aufwand wiederherzustellen.
- Der Werbende verpflichtet sich dazu, die Schaltung von Werbung nicht zur Bewerbung von Konkurrenzangeboten zu nutzen.
- Der Werbende stellt GKS von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf einem Verstoß des Werbenden gegen diese Werbebedingungen beruhen frei. Dies umfasst insbesondere die Kosten der Rechtsverfolgung.
- Im Falle eines Verstoßes gegen diese Werbebedingungen verpflichtet sich der Werbende gegenüber GKS zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhanges in Höhe von bis zu 25.000,-- Euro. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt ausdrücklich vorbehalten.
§ 5 Rechte von GKS
- GKS ist berechtigt, die Werbung vor Erbringung der Werbeleistungen auf die Einhaltung der technischen und inhaltlichen Anforderungen zu kontrollieren und Werbeleistungen wegen einer Nichteinhaltung dieser Vorgaben abzulehnen oder Werbungen ggf. anzupassen.
- GKS ist insbesondere berechtigt, Korrekturen an den Angeboten wie etwa Formulierungs- oder Rechtsschreibfehler ohne weitere Nachricht an den Werbenden selbst vorzunehmen.
- GKS ist weiterhin berechtigt, die Werbeleistung auf Performance, Reichweite und Aufnahme in Suchmaschinen zu kontrollieren. GKS ist berechtigt, zur Verbesserung dieser Performance Änderungen an beispielsweise den Keywords einer Werbung vorzunehmen, wenn hierdurch zu vermuten ist, dass eine Erhöhung der Performance erreicht werden kann.
- GKS ist berechtigt, den Werbenden dazu aufzufordern, darüber hinausgehende Änderungen an der Werbung selbst vorzunehmen. GKS ist berechtigt, für diese Änderungen eine angemessene Frist zu setzen. Lässt der Werbende diese Frist verstreichen, ist GKS berechtigt, die Werbung durch ein vom Werbenden vorbereitetes Alternativangebot zu ersetzen. Lässt der Werbende die Frist verstreichen und hat dieser auch kein Alternativangebot vorbereitet, ist GKS berechtigt, die Werbeleistung zu deaktivieren und die Werbefläche an einen Dritten neu zu vergeben. In diesem Falle erfolgt keine, auch keine teilweise, Rückerstattung der bereits geleisteten Zahlung des Werbenden.
- GKS ist jederzeit berechtigt, Werbeleistungen, etwaige Zielseiten der Werbungen und/oder integrierte Links, auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und dieser Werbebedingungen hin, zu überprüfen. Im Falle eines begründeten Verdachts eines Verstoßes ist GKS berechtigt, die Schaltung/Erbringung der Werbeleistung zu verweigern, laufende Werbeleistungen zu deaktivieren oder eine Auslieferung einzuschränken. GKS informiert den Werbenden unverzüglich über den Verdacht und die eingeschränkte oder ausgesetzte Auslieferung der Werbeleistung.
- Im Falle eines begründeten Verdachts des Verstoßes gegen geltendes Recht, wie etwa gewerbliche Schutzrechte Dritter, Sicherheits-, Genehmigungs- oder Kennzeichnungspflichten ist GKS berechtigt, die Schaltung der Werbeleistung zu verweigern, laufende Werbeleistungen zu deaktivieren oder eine Auslieferung einzuschränken. In diesen Fällen haftet GKS nicht, auch nicht für etwa entgangenen Gewinn.
§ 6 Vertragsbeendigung, Sperrung
- GKS ist berechtigt, einzelne Werbeleistungen zu sperren und den Werbenden dauerhaft von der Nutzung der Plattform auszuschließen, sowie einzelnen Werbenden nur einen Zugang mit eingeschränktem Funktionsumfang zu gewähren, wenn der Verdacht vorliegt, dass der Werbende gegen die Bestimmungen dieser Werbebedingungen, geltendes Recht, Rechte Dritter oder die guten Sitten verstößt oder GKS ein berechtigtes Interesse an der Sperrung hat. Ein Anspruch auf Wiederherstellung einer gesperrten Werbeleistung oder des Kontos besteht nicht. GKS ist berechtigt, jegliche Werbeleistungen erst nach einer Prüfung frei zu schalten. Dies gilt insbesondere, wenn der Werbende bereits zuvor gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder diese Werbebedingungen der Plattform verstoßen hat.
- Verträge über die Schaltung einer Werbeleistung haben eine jeweils vereinbarte Laufzeit und enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
- Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund oder zu Sperrung von Werbeleistungen ist hiervon ausgenommen. In derartigen Fällen werden bereits gezahlte Gebühren nicht zurückerstattet.
§ 7 Haftung, Verantwortlichkeit
- GKS haftet gegenüber Werbenden nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten.
- Die vorstehende Haftungsbeschränkung betrifft nicht Ansprüche des Mitglieds aus Produkthaftung. Weiter gilt die Haftungsbeschränkung nicht bei GKS zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Mitglieds.
§ 8 Änderungen dieser AGB, Übertragung von Rechten
- GKS hat das Recht, die Bestimmungen bezüglich der zu erbringenden Leistung nach billigem Ermessen in Abwägung der technischen Erfordernisse und Marktgegebenheiten zu ändern, soweit dies für die Mitglieder zumutbar ist.
- Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden auf der Plattform veröffentlicht. Über Änderungen der AGB, die nicht unter § 8 Absatz 1 fallen wird das Werbende in Textform informiert. Die Änderungen werden wirksam, sofern das Werbende den jeweiligen Änderungen nicht spätestens 14 Tage nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht.
- GKS ist berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen die Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen. In diesem Fall ist der Werbende berechtigt, den Nutzungsvertrag zu kündigen.
§ 9 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
- Ist das Mitglied Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
- Ergänzend geltend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von GKS sowie die Datenschutzbestimmungen.
- Jegliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Stand: 01.01.2013
(c) 2013 GKS Handelsysteme GmbH
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