Was muss man beim Einstellen von Angeboten bezüglich Markennamen beachten?
Angebotsfremde Markennamen dürfen beim Einstellen von Angeboten nicht verwendet werden, insbesondere nicht in der Artikelbezeichnung, der Beschreibung und den Keywords. Gleiches gilt für den Fall, dass angebotsfremde Markennamen nur unwesentlich abgeändert werden.
Die Prüfung und Entscheidung über Streitfälle obliegt alleine der Abteilung Artikelkontrolle von RESTPOSTEN.de.
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