AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma RHO Möbel Inh. Ralf Hofmann, nachstehend RHO Möbel benannt.
Durch die Bestellung oder die Anmeldung / Registrierung akzeptiert der Kunde die nachstehend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen von RHO Möbel.
Allgemeines
1.1. Wir legen unseren Verträgen ausnahmslos die nachfolgenden Bedingungen zugrunde. Mit der Auftragserteilung anerkennt der Vertragspartner unsere Bedingungen.
1.2. Entgegenstehenden Bedingungen widersprechen wir hiermit. Sie gelten nur, wenn dies schriftlich vereinbart wird. Bedingungen des Vertragspartners werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn wir ihnen nicht nochmals widersprechen und die vertraglich geschuldete Lieferung/Leistung vorbehaltlos erbringen.
1.3. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner.
1.4. Unsere Geschäftsbedingungen liegen und hängen in unseren Geschäftsräumen zur Einsicht aus. Auf Wunsch senden wir sie auch jederzeit kostenfrei zu.
1.5. Bei im Internet veröffentlichten Preisen und/oder Konditionen werden mit der Veröffentlichung von neuen Preisen im Internet die alten Preislisten/Kataloge/Internetveröffentlichungen/Konditionen ungültig. Preisänderungen und/oder Konditionsänderungen behalten wir uns ausdrücklich zu jedem Zeitpunkt auch ohne Vorankündigung vor.
2. Angebot, Vertragsabschluss, Vertragsinhalt
2.1. Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung/Rechnung oder mit Auslieferung der vereinbarten Leistungen zustande.
2.2. Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Der Vertragspartner ist an sein Angebot höchstens 2 Wochen gebunden.
2.3. Sämtliche Vereinbarungen bei Vertragsabschluss sind schriftlich niederzulegen, andere als die niedergelegten sind nicht getroffen. Die Schriftform gilt auch für Nebenabreden, Zusicherungen und nachträgliche Änderungen, einschließlich der Vertragsaufhebung als vereinbart.
2.4. Wir weisen ausdrücklich auf die Rechte hin, die nach dem Urheberrechtsgesetz oder anderen gesetzlichen Vorschriften für geschützte Werke gelten. Wir nehmen diese Rechte in Anspruch.
2.5. Der Verkäufer verpflichtet sich, die Bestellungen zu den auf dem Angebot oder der Webseite angegebenen Bedingungen durchzuführen. Bei Schreib- Druck oder Rechenfehlern im Angebot oder auf der Webseite ist der Verkäufer zum Rücktritt berechtigt.
2.6. Werden dem Besteller vor dem Kauf von Mischposten Bildmaterial, Musterexemplare, Ausstellungsstücke, etc. dargelegt, so beziehen diese sich ausschließlich auf eine Beispielauswahl der angebotenen Ware. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für eine abweichende Zusammenstellung der Lieferung, sofern diese urheberrechtlich ist, und dem Grundcharakter der angebotenen Ware entspricht.
2.7. Dem Käufer ist es untersagt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers, mit den Lieferanten des Verkäufers Kontakt aufzunehmen, um Aufträge direkt oder ohne Wissen des Verkäufers zu platzieren. Bei Zuwiderhandlungen ist der Verkäufer berechtigt, ohne Ankündigung vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz in Höhe von 50.000 € zu fordern.
3. Vertragsrücktritt, Vertragsänderung
3.1. Wird der Vertrag aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Käufers liegen, aufgehoben oder tritt der Verkäufer. aus vom Käufer zu vertretenden Gründen vom Vertrag zurück, so ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer eine Aufwands- und Schadensersatzpauschale in Höhe von 40% des Warenwertes zu zahlen.
3.2.Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.
4. Überlassene Unterlagen
4.1. An allen, in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Bilder, Preislisten, etc. behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von 2 Wochen annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.
5. Preise, Zahlung und Zahlen
5.1. Die Preise verstehen sich als Warenwert ab Lager ohne Skonti und sonstige Nachlässe zuzüglich Verladung, Verpackung, Fracht und etwaiger Versicherungen sowie zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
5.2. Die Zahlung hat in Euro spesenfrei und ohne jeden Abzug zu erfolgen, bei Aushändigung oder Übersendung der Rechnung oder einer anderen Abrechnungsunterlage.
5.3. Der Vertragspartner darf gegen unsere Forderungen nur mit unbestrittenen, anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.
5.4. Kosten für Rücklastschriften infolge mangelnder Deckung werden in Rechnung gestellt.
5.5. Sofern keine anderweitigen Vereinbarungen in Schriftform getroffen werden, ist jede Bestellung per Vorkasse-Überweisung sofort nach erhalt der Abrechnungspapiere zu bezahlen.
6. Lieferung und Lieferverzug, Rücksendungen
6.1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Vertragspartners voraus.
6.2. Rechtzeitige und richtige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.
6.3. Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss. Werden nachträgliche Vertragsänderungen vereinbart, ist erforderlichenfalls gleichzeitig ein Liefertermin oder eine Lieferfrist neu zu vereinbaren. Im Internet veröffentlichte Lieferfristen sind Schätzungen und somit unverbindlich.
6.4. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Haus verlassen hat oder die Versandbereitschaftsanzeige abgesandt wurde.
6.5. Der Vertragspartner kann uns 6 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Erst mit dieser Mahnung kommen wir in Verzug. Dies gilt nicht, wenn die vorstehende Nachfrist unangemessen lang ist. Es gilt dann die angemessen lange Nachfrist.
6.6. Beruht unser Verzug auf leichter Fahrlässigkeit, ist unsere Schadensersatzhaftung ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.
6.7. Hilfsweise beschränken wir unsere Haftung aus Verzug im Fall leichter Fahrlässigkeit auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden, es sei denn, es handelt sich um Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.
6.8. Höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung und unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen verändern die in Ziffer. 1 und 2 genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen und eine angemessene Anlauffrist.
6.8. Warenrücksendungen des Kunden an RHO Möbel, gleichgültig aus welchem Grund, haben spesen- und portofrei zu erfolgen. Unfreie Sendungen nehmen wir grundsätzlich nicht an. Daraus resultierende Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
6.9. Warenrücksendungen erfolgen auf Risiko des Kunden.
6.10. Umtausch und Rücknahme von Waren und/oder Bestellungen sind grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn es sind oder werden andere Absprachen in schriftlicher Form getroffen.
7. Gefahrenübergang, Lieferung, Kontrolle, Rügepflicht
7.1. Die Gefahr geht mit Bereitstellung der Ware, spätestens jedoch mit Verlassen unseres Hauses auf den Auftraggeber über.
7.2. Ist die Ware versandbereit, so geht die Gefahr auf den Vertragspartner eine Woche nach Zugang einer Versandbereitschaftsanzeige über, es sei denn, wir haben die Versendung der Ware übernommen. Verzögert sich die Versendung oder die Abnahme infolge von Umständen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Absendung einer Versandbereitschaftsanzeige über. Zum Abschluss von Versicherungen sind wir in allen Fällen nur auf besonderen schriftlichen Auftrag des Vertragspartners im angegebenen Umfang auf dessen Kosten verpflichtet.
7.3. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Ware auf Mängel, die der gekauften Ware üblicherweise nicht entspricht, - auch im Fall der Weiterveräußerung - zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich, längstens innerhalb von 10 Arbeitstagen schriftlich zu rügen. Transportschäden sind innerhalb 48 Stunden schriftlich anzuzeigen.
8. Gewährleistung
8.1. Bei der von uns verkauften Ware handelt es sich grundsätzlich um Retourwaren, Rest- und Sonderposten, Waren aus Havarien, Geschäftsauflösungen, Überhängen, etc. Für evtl. Mängel der Ware übernimmt der Verkäufer keine Gewährleistung. Der Besteller erkennt an, dass er die Ware unter Ausschluss jeglicher Garantie oder Gewährleistung seitens des Verkäufers erwirbt.
8.2. Der Gewährleistungsausschluss gilt auch bei Neuware, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
9. Ausschluss von Schadenersatz, Haftungsbegrenzung
9.1. Beruht unsere Verpflichtung zu Schadensersatz auf der nur leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzen wir unsere Schadensersatzhaftung, die unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
9.2. Beruht unsere Verpflichtung zu Schadensersatz auf der nur leicht fahrlässigen Verletzung von nicht wesentlichen Nebenpflichten, schließen wir unsere Schadensersatzhaftung, die unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen aus.
9.3. In allen Fällen einer Haftung auf Schadensersatz aufgrund fahrlässiger Pflichtverletzung, gleich welcher Rechtsgrundlage, wird unsere Haftung auf Schadensersatz auf den für uns vorhersehbaren Schaden begrenzt.
9.4. Hilfsweise schließen wir unsere Schadensersatzhaftung, die unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen aus, soweit uns eine leicht fahrlässige Verletzung einer Vertragspflicht zur Last fällt, die ihrer Art und ihrer Folge nach nicht den Vertragszweck gefährdet.
10. Eigentumsvorbehalt
10.1. Wir behalten uns in allen Fällen das Eigentum am Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem jeweils zugrunde liegenden Liefervertrag vor.
10.2. Darüber hinaus behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Gegenständen bis zur Erfüllung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Der Vertragspartner ist verpflichtet, in allen Fällen die Liefergegenstände unentgeltlich mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu verwahren.
10.3. Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist in allen Fällen unzulässig. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte sind wir unverzüglich unter Überlassung der für einen Widerspruch notwendiger Unterlagen zu benachrichtigen.
10.4. Der Vertragspartner ist darüber hinaus berechtigt, den Liefergegenstand im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu verarbeiten und weiterzuveräußern, solange er nicht in Verzug ist. Er tritt schon mit Abschluss des Kaufvertrages mit uns die ihm aus der Veräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrunde zustehenden Forderungen gegen seine Abnehmer in Höhe des Rechnungswertes der gelieferten Vorbehaltsware an uns ab.
10.5. Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens sowie bei Scheck- oder Wechselprotest erlöschen das Recht zur Veräußerung sowie die Befugnis zum Einzug abgetretener Forderungen. In diesen Fällen ist der Vertragspartner verpflichtet, uns über die Vorbehaltsware sowie Forderungsabtretungen unverzüglich unaufgefordert Rechnung zu legen.
10.6. Übersteigt der Wert der eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Auftraggebers insoweit nach unserem billigen Ermessen unterliegenden Wahl zur Rückübertragung verpflichtet, als die Sicherungsgrenze überschritten ist.
10.7. Wir sind zur Rücknahme unserer Vorbehaltsware nach Mahnung nach den nach Ziffer 5. geregelten Fällen sowie dann berechtigt, wenn der Vertragspartner mit einem wesentlichen Teil seiner Zahlungsverpflichtungen im Rückstand ist. Ebenso wie eine Pfändung durch uns gilt dies nicht als Rücktritt vom Vertrag. Der Vertragspartner ist zur Herausgabe verpflichtet. Ein Zurückbehaltungsrecht wird ausgeschlossen.
10.8. Beträge, die der Vertragspartner aus abgetretenen Forderungen einzieht, sind bis zur Überweisung an uns gesondert zu führen, um Verrechnungen und/oder Aufrechnungen mit debitorisch geführten Bankkonten auszuschließen.
10.9. Die Verarbeitung oder Umbildung des Liefergegenstands durch den Vertragspartner wird stets für uns vorgenommen. Wird diese mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie für den unter Vorbehalt gelieferten Liefergegenstand.
10.10. Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Vertragspartners als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Vertragspartner uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Vertragspartner verwahrt das so entstandene Allein- oder Miteigentum für uns.
11. Rechtswahl, Gerichtsstand
11.1. Allen Verträgen liegt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG) zugrunde.
11.2. Erfüllungsort für alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist unser Geschäftssitz.
11.3. Unser Geschäftssitz ist Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung einschließlich Scheck- und Wechselklagen, wenn der Vertragspartner Ist-Kaufmann ist. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Vertragspartner an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
12. Neutralisierung und Markenanerkennung
12.1.Erwirbt der Besteller Ware, welche ausschließlich für den Verkauf außerhalb der Europäischen Union, der Länder der Europäischen Gemeinschaft oder des europäischen Wirtschaftsraumes bestimmt ist, so erkennt er an, dass bei Zuwiderhandlung eine Schadensersatzforderung seitens des Verkäufers oder des Erzeugers gegen den Besteller geltend gemacht werden.
12.2.Ware der o.g. Bestimmungen darf abweichend von den genannten Handelsbeschränkungen nur dann in den Handel gebracht werden, wenn eine vollständige Neutralisation der Markenerkennung vorliegt. Bei Zuwiederhandlung kann eine Schadensersatzforderung seitens des Verkäufers oder des Erzeugers gegen den Besteller geltend gemacht werden.
13. Sonstige Bestimmungen
13.1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB bzw. der auf ihnen gründenden weiteren Bedingungen und Vereinbarungen unwirksam sein oder werden oder sollte sich in ihnen eine Lücke herausstellen, so soll die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden und anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke eine angemessene, zulässige Regelung treten, die die Vertragsschließenden im wirtschaftlichen Sinne gewollt haben oder nach Sinn und Zweck der Bedingungen gewollt haben würden, hätten sie die Unwirksamkeit oder Lücke bedacht.
14 Datenschutz
14.1. Wir, Firma RHO Möbel, Hannoverschestr.40, 49084 Osnabrück, nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst und halten uns strikt an die Regeln der Datenschutzgesetze. Personenbezogene Daten werden auf dieser Webseite nur im technisch notwendigen Umfang erhoben. In keinem Fall werden die erhobenen Daten verkauft oder aus anderen Gründen an Dritte weitergegeben. Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft über die bezüglich Ihrer Person gespeicherten Daten, deren Herkunft und Empfänger sowie den Zweck der Speicherung. Ihr Vertrauen ist uns wichtig. Daher möchten wir Ihnen jederzeit Rede und Antwort bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten stehen. Wenn Sie Fragen haben, die Ihnen diese Datenschutzerklärung nicht beantworten konnte oder wenn Sie zu einem Punkt vertiefte Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte jederzeit an einen unserer Mitarbeiter. Verantwortlich für den Inhalt dieser Webseite: Ralf Hofmann, RHO Möbel, Hannoverschestr.40, D-49084 Osnabrück.
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15. Impressum
RHO Möbel, Hannoverschestr.40, 49084 Osnabrück, Tel.: +49541 99981231 Inhaber / Geschäftsführer: Ralf Hofmann E-Mail: rho.moebel@gmail.com USt-IdNr DE177381346