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Die CE-Kennzeichnung für Produkte im europäischen Handel

Das CE-Kennzeichen ist eine Art Führerschein für Produkte bestimmter Produktgruppen, für die im Wirtschaftsraum der europäischen Union besondere Vorschriften gelten. Durch Anbringung dieses Kennzeichens erklärt der Importeur bzw. derjenige Wirtschaftsbeteiligte, der ein Produkt erstmalig über die Außengrenzen der EU einführt und innerhalb der EU in Verkehr bringt, dass dieses Produkt den harmonisierten europäischen Vorschriften entspricht, die in der EU an diese Produkte gestellt werden.

Die CE-Kennzeichnungspflicht gilt unabhängig von der eingeführten oder produzierten Menge und ist KEINE Kann-Kennzeichnung, sondern für jeden Wirtschaftsbeteiligten verpflichtend. Dabei ist die Aufbringung des CE-Kennzeichens nur die äußerliche Erklärung des Wirtschaftsbeteiligten, dass er für das gekennzeichnete Produkt eine EG-Konformitätserklärung angefertigt hat. Diese Konformitätserklärung ist die Dokumentation, dass der Kennzeichnungspflichtige Wirtschaftsbeteiligte die für dieses Produkt vorgeschriebenen Produktprüfungen und Sicherheitstests erfolgreich durchgeführt hat und das Produkt den geltenden europäischen Richtlinien entspricht.

Die geforderten Tests, Sicherheitsprüfungen und Laborprüfungen bzw. Labormessungen sind teilweise äußerst umfangreich und können oft nur von entsprechend ausgestatteten Prüflaboren ausgeführt werden. Je nachdem, bei welchem Hersteller oder Anbieter Sie außerhalb der EU einkaufen oder Waren für die EU produzieren lassen, kann Ihnen dieser Hersteller bereits alle notwendigen Unterlagen zur erfolgreichen Konformitätsprüfung liefern und zur Verfügung stellen. Dies ist in der Regel der Fall, wenn Sie bei etablierten und größeren Anbietern Waren beziehen, für die der europäische Markt ein wichtiger Zielmarkt ist.

CE-Kennzeichnung

Die Verantwortung der Prüfung und die Haftung für fehlerhafte Produkte und eventuellen Schäden, die daraus entstehen, liegt jedoch erst einmal beim Inverkehrbringer in der EU.

Wichtige externe Informationen zur CE-Kennzeichnung

Hier finden Sie eine erste Informationsbroschüre zum Thema und die Links zu den wichtigen Informationsseiten der EU:

Sonderfall Chemikalien

Ein Sonderfall ist der Import und das Inverkehrbringen von Chemikalien, hier insbesondere die Anforderungen an die Verpackung und die Klassifizierung als gefährliche Chemikalie: http://europa.eu/youreurope/business/product/chemicals-packaging-labelling-classification/index_de.htm.

Marktteilnehmer, die mit Chemikalien handeln, müssen die Klassifizierungen beherrschen und genau wissen, wann welche chemischen Stoffe, Bestandteile oder Stoffkombinationen als gefährlich gelten. Wer in den Handel für Labore einsteigen will, kosmetische Erzeugnisse anbietet oder z.B. beim großen Geschäft mit Chemikalien für Pools, Reinigungsmitteln oder Bioziden für den Garten mitmischen will, muss weitreichende Pflichten erfüllen sowie seine Rezepturen und Inhaltsstoffe zugänglich machen.

Bitte beachten Sie, dass die CE-Kennzeichnung in der Regel nur ein Teilaspekt der Vorschriften und Sicherheitsverordnungen sind, die Produkte in der EU einhalten müssen. Gerade bei Produkten, die mit Funkwellen arbeiten, eine elektrische Versorgung haben und/oder bei Hausgeräten, sind die Energieeffizienz und weitere Vorschriften zu beachten, zu messen, zu prüfen und zu dokumentieren.

Infos der Europäischen Kommission

Die IHK Dortmund hat auf Ihrer Seite auch weitere Informationen zum Thema CE-Kennzeichnung bereit gestellt: https://www.dortmund.ihk24.de/innovation/innovations_technologieber/1044648/ce.html.

Dienstleister für CE-Kennzeichnung

Zum Thema CE-Kennzeichnung gibt es eine Vielzahl von Dienstleistern die am Markt tätig sind, insbesondere die diversen Prüfanstalten wie beispielsweise das Büro Veritas, den TÜV oder das Institut Hohenstein, die die Einhaltung von Produktstandards prüfen.

Für Importeure und Händler sind als weitergehende rechtliche Grundlage aber auch das Produkt Sicherheitsgesetz ProdSG relevant, das das GPSG im Jahr 2011 abgelöst hat. Die IHK Regensburg hat hierzu eine empfehlenswerte Informationsseite ins Netz gestellt: https://www.ihk-regensburg.de/service/Recht/Kauf--und-Vertragsrecht/Produkthaftung-und-Produktsicherheit/Das-Produktsicherheitsgesetz--ProdSG-/1351042.

Als Inverkehrbringer von Produkten, die der CE-Kennzeichnungspflicht unterliegen ist vor allem die Organisation der Konformitätserklärungen, die unverzügliche zur Verfügug Stellung der Dokumente z.B. die Behörden, die den Markt beaufsichtigen wie beispielsweise die Bundesnetzagentur und die Verfolgung relevanter Änderungen des Rechtsrahmens eine große Herausforderung. Ein in diesem Zusammenhang besonders empfehlenswerter Dienstleister ist die Firma Product IP, die sich mit einer neuen Plattform zur Prüfung und Verwaltung von CE Konformitätserklärungen eine beachtliche Marktposition erarbeitet hat. Hier geht's zu einem Vortrag von Product IP in unserer Vortragsreihe E-Commerce Arena auf YouTube: https://www.youtube.com/watch?v=pnC1PnwEnj8

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